Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Ausführung der fotografischen Arbeit

1.1 Die Gestaltung der fotografischen Arbeit liegt im alleinigen Ermessen des Fotografen, sofern keine schriftlichen Vorgaben oder Anweisungen vom Kunden vorliegen. Dies umfasst insbesondere die Entscheidung über technische und künstlerische Aspekte wie Beleuchtung, Bildkomposition und die Auswahl der zur Umsetzung erforderlichen Mittel.

1.2 Der Fotograf behält sich das Recht vor, bei der Ausführung der fotografischen Arbeit Hilfspersonen seiner Wahl einzusetzen.

1.3 Das erforderliche Aufnahme-Equipment wird vom Fotografen bereitgestellt.

1.4 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, liegt es in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass alle für die fotografische Arbeit benötigten Orte, Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

1.5 Der Kunde verpflichtet sich, eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtbetrags des vereinbarten Fotografiedienstleistungsvertrags zu leisten, um die Buchung zu bestätigen und das Datum verbindlich zu reservieren. Diese Anzahlung wird auf den Gesamtbetrag angerechnet und ist innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss fällig. Bei Nichtzahlung der Anzahlung behält sich der Fotograf das Recht vor, den vereinbarten Termin anderweitig zu vergeben. Der Restbetrag ist, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

1.6 Bei einer Annullierung des Auftrags durch den Kunden bleibt die geleistete Anzahlung in jedem Fall geschuldet beziehungsweise wird nicht zurückerstattet. Erfolgt die Annullierung weniger als 90 Tage vor dem vereinbarten Termin, sind 50 % des vereinbarten Honorars geschuldet. Erfolgt die Annullierung weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Termin, sind 75 % des vereinbarten Honorars geschuldet. Bereits angefallene Dritt- und Spesenkosten sind in jedem Fall zusätzlich zu vergüten.

1.7 Muss eine Aufnahmesitzung oder Hochzeitsbegleitung aufgrund ungünstiger Wetterverhältnisse, behördlicher Anordnungen, höherer Gewalt oder anderer Umstände verschoben werden, bemühen sich beide Parteien gemeinsam um einen Ersatztermin. Ist dies nicht möglich, gelten die Regelungen zur Annullierung gemäss diesen AGB.

1.8 Der Erfüllungsort für den Kunden ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotografen darum bittet, ihm die erstellte fotografische Arbeit oder Exemplare davon physisch oder elektronisch zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

1.9 Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist, sofern nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Sollte der Fotograf gesetzlich zur Erhebung von Mehrwertsteuer verpflichtet sein, wird diese zusätzlich in Rechnung gestellt.

1.10 Die Auswahl und Bearbeitung der Bilder erfolgt im künstlerischen Ermessen des Fotografen. RAW-Dateien werden nicht herausgegeben, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Lieferung der final bearbeiteten Bilder erfolgt in der Regel innerhalb von 6 bis 12 Wochen nach dem Aufnahmetermin beziehungsweise der Hochzeit.

1.11 Kann der Fotograf den Auftrag aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Verhinderung nicht persönlich ausführen, bemüht er sich nach Möglichkeit um eine geeignete Ersatzlösung. Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

2. Haftung des Fotografen

2.1 Der Fotograf haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsregelung gilt auch für Angestellte und Hilfspersonen des Fotografen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

2.2 Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ab Lieferdatum der fotografischen Arbeit schriftlich geltend zu machen. Andernfalls gilt die fotografische Arbeit hinsichtlich erkennbarer Mängel als genehmigt.

3. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

3.1 Der Kunde darf die fotografische Arbeit ausschliesslich zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck und für die festgelegte Dauer verwenden. Ist keine ausdrückliche Dauer vereinbart, richtet sich die Nutzungsdauer nach dem Zweck des Auftrags.

3.2 Der Kunde erhält, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ein nicht exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke. Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Dritte zur gewerblichen Verwendung oder der Verkauf der Bilder ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen zulässig.

3.3 Jegliche Verwendung der fotografischen Arbeit, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinausgeht, insbesondere eine kommerzielle Nutzung, bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen und kann zusätzlich entschädigungspflichtig sein.

3.4 Eine Urheberbezeichnung des Fotografen bei privater Nutzung ist erwünscht, jedoch nicht zwingend. Bei Veröffentlichungen in Medien, auf Plattformen oder im Rahmen einer sonstigen nicht rein privaten Nutzung ist der Fotograf in angemessener Form als Urheber zu nennen, sofern dies branchenüblich und zumutbar ist.

3.5 Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte bleiben vorbehalten.

3.6 Zulässig sind übliche Anpassungen für private und Social-Media-Zwecke, insbesondere Zuschnitt, Verkleinerung und plattformbedingte Formatanpassungen. Nicht zulässig sind weitergehende Bearbeitungen, Filter, Retuschen oder sonstige Veränderungen, welche den Bildstil wesentlich verändern, sofern der Fotograf nicht vorher schriftlich zugestimmt hat.

3.7 Wenn der Kunde dem Fotografen mitteilt, dass bestimmte Personen während der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, ist der Kunde dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass diese Personen ihre Zustimmung zur Fotografie und zur anschliessenden Nutzung der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszwecks gegeben haben.

3.8 Wenn der Kunde dem Fotografen Objekte und/oder Gerätschaften übergibt oder bestimmte Orte für die fotografische Arbeit angibt, muss der Kunde sicherstellen, dass keine Rechte Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Nutzung im Rahmen des Vertragszwecks entgegenstehen.

3.9 Im Falle einer Verletzung der in den beiden vorherigen Abschnitten beschriebenen Verpflichtungen verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen sämtliche Zahlungen, die dieser zugunsten der Berechtigten leisten muss, sowie alle Kosten im Zusammenhang mit der Beilegung der Situation zu erstatten.

4. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen

4.1 Der Fotograf ist nur dann berechtigt, die erstellten Fotografien für Eigenwerbung, Portfoliozwecke, die Veröffentlichung auf der eigenen Website, in sozialen Medien oder in gedruckten Werbematerialien zu verwenden, wenn der Kunde hierzu vorgängig ausdrücklich eingewilligt hat. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, soweit dem nicht berechtigte Interessen des Fotografen entgegenstehen.

4.2 Ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erfolgt keine Veröffentlichung von Fotografien, auf denen Personen erkennbar abgebildet sind, zu Werbe- oder Portfoliozwecken.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Es gilt schweizerisches Recht.

5.2 Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Wil SG.